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  • Betreuung und Pflege in Einrichtungen

    Allgemeine Informationen

    Wenn Erziehungsberechtigte von der Pflege und Betreuung eines Kindes mit (schwerster) Behinderung zu Hause vorübergehend oder dauerhaft überfordert sind, können sie je nach individuellem Bedarf Hilfe in Anspruch nehmen, beispielsweise in Form von:

    • ambulanter Unterstützung (Familienbegleitung) zu Hause
    • Kurzzeit-Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften): im Notfall, aber auch zur Entlastung z.B. an einzelnen Tagen, am Wochenende oder in den Ferien
    • längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
    Hinweis:

    Informieren Sie sich im jeweiligen Bundesland, welche Möglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen Sie bzw. Ihr Kind dafür erfüllen müssen/muss.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Kurzzeit-Unterbringung des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften): im Notfall, aber auch zur Entlastung z.B. an einzelnen Tagen, am Wochenende oder in den Ferien
    • längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
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    • längerfristiger Aufnahme des Kindes in einer sozialpädagogischen Einrichtung (betreute Wohngruppen, Wohngemeinschaften).
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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER