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  • Höhe der Schwerarbeitspension

    Bei der Schwerarbeitspension sind für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge in Kauf zu nehmen.
    Für jeden Monat des früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter beträgt der Abschlag 0,15 Prozent der Leistung (1,8 Prozent pro Jahr), maximal daher 9 Prozent.

    Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Höhe der Schwerarbeitspension

    Bei der Schwerarbeitspension sind für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge in Kauf zu nehmen.
    Für jeden Monat des früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter beträgt der Abschlag 0,15 Prozent der Leistung (1,8 Prozent pro Jahr), maximal daher 9 Prozent.

    Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
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    Bei der Schwerarbeitspension sind für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge in Kauf zu nehmen.
    Für jeden Monat des früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter beträgt der Abschlag 0,15 Prozent der Leistung (1,8 Prozent pro Jahr), maximal daher 9 Prozent.

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    Bei der Schwerarbeitspension sind für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge in Kauf zu nehmen.
    Für jeden Monat des früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter beträgt der Abschlag 0,15 Prozent der Leistung (1,8 Prozent pro Jahr), maximal daher 9 Prozent.

    Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER