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  • Kostenersatz für Hilfsmittel

    Allgemeine Informationen

    Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis:

    Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) übernommen werden.

    Erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Ärztlicher Verordnungsschein
    • Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
    • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
    Letzte Aktualisierung: 25.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Dachverband der Sozialversicherungsträger

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER