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  • Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.

    Normverbrauchsabgabe (USP)

    Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Normverbrauchsabgabe (NoVA)

      Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.

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      Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
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        Normverbrauchsabgabe (NoVA)

        Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.

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          Normverbrauchsabgabe (NoVA)

          Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.

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            Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.

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              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER