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  • Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Normverbrauchsabgabe" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 7. April 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Normverbrauchsabgabe (NoVA)

    Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Normverbrauchsabgabe" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 7. April 2023

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    Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER