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  • Fremdenpass

    Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

    Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

    • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
    • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
    Hinweis:

    Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Fremdenpass

      Fremdenpässe können von Staatenlosen oder Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft, die kein Reisedokument besitzen, beantragt werden.

      Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

      • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
      • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
      Hinweis:

      Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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        Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

        • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
        • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
        Hinweis:

        Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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          Auch ausländische Staatsangehörige besitzen diese Möglichkeit, wenn sie nachweisen können, dass ihnen ihr Heimatstaat den Reisepass aus bestimmten Gründen nicht verlängert oder gar keinen ausstellt. Solche Gründe können sein:

          • Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität
          • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen oder politischen Gruppe u.a.
          Hinweis:

          Voraussetzung ist jedoch, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Aufenthalt in Österreich berechtigt ist. Der Flüchtlingsstatus ist nicht Voraussetzung.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER