Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:
- Geschäftsführung und -vertretung
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
- Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:
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- Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:
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Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER