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  • Gleichbehandlungskommissionen

    Achtung:

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.

    Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.

    Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.

    Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER