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  • Allgemeines zur Rehabilitation

    Allgemeine Informationen

    Aufgaben der Rehabilitation

    • Medizinische Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
    • Berufliche Maßnahmen (USP), die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen sollen, erstmals einen Beruf, einen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
    • Schulische Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern
    • Soziale Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen
    Hinweis:

    Finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme muss mit einem formlosen Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das Allspartenservice können Anträge bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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    Hinweis:

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER