Feststellungsbescheid
Allgemeines zum Feststellungsbescheid
Die Zivildiensterklärung wird nach formalen Gesichtspunkten geprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird dem Antragsteller im Regelfall rund sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung in Form des Bescheides über die Feststellung der Zivildienstpflicht mitgeteilt.
Waffenverbot für 15 Jahre
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Waffenrecht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
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Waffenverbot für 15 Jahre
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
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Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER