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  • Rechte und Pflichten von Lehrlingen

    Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

    Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:

    Ein Lehrling muss

    • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
    • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
    • die Berufsschule besuchen,
    • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
    • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

    Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

    • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
    • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
    • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
    • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
    • die Berufsschule besuchen zu können.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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    Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die Lehrberechtigte/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.

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    Ein Lehrling muss

    • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
    • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
    • die Berufsschule besuchen,
    • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
    • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

    Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

    • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
    • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
    • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
    • vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
    • die Berufsschule besuchen zu können.

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    • sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
    • mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
    • die Berufsschule besuchen,
    • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
    • dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.

    Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,

    • in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
    • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
    • unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
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    • Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
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    • das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
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