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  • Leben in der Stadt Wien

    Hinweis:

    Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

    Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Anmerkung: Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen
    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

    Hundehaltung

    Sachkundenachweis

    Wer einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.
    Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zusammengefasst.

    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.

    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

    • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
    • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

    An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

    Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

    Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig (Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

    Hundekot

    Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

    Tipp:

    Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

    Müll

    Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

    Mistplätze

    Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

    Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

    Abfallarten

    Restmüll
    Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

    Altpapier und Kartonagen
    Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

    Bio-Abfall
    Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

    Plastikflaschen
    Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

    Sperrmüll
    Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

    Altstoffsammelstellen

    Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

    Problemstoffsammlung

    In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

    • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
    • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
    • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

    Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

    Kontaktdaten der Stadt

    Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.10.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Wien

      Hinweis:

      Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

      Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

      verboten:

      • Samstag
        • 12 bis 24 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Anmerkung: Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen
      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

      Hundehaltung

      Sachkundenachweis

      Wer einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.
      Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zusammengefasst.

      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.

      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

      • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
      • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

      An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

      Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

      Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig (Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

      Hundekot

      Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

      Tipp:

      Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

      Müll

      Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

      Mistplätze

      Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

      Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

      Abfallarten

      Restmüll
      Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

      Altpapier und Kartonagen
      Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

      Bio-Abfall
      Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

      Plastikflaschen
      Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

      Sperrmüll
      Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

      Altstoffsammelstellen

      Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

      Problemstoffsammlung

      In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

      • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
      • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
      • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

      Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

      Kontaktdaten der Stadt

      Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 13.10.2026
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Stadt Wien

        Hinweis:

        Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

        Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

        verboten:

        • Samstag
          • 12 bis 24 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Anmerkung: Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen
        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

        Hundehaltung

        Sachkundenachweis

        Wer einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.
        Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zusammengefasst.

        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.

        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

        • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
        • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

        An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

        Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

        Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig (Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

        Hundekot

        Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

        Tipp:

        Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

        Müll

        Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

        Mistplätze

        Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

        Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

        Abfallarten

        Restmüll
        Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

        Altpapier und Kartonagen
        Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

        Bio-Abfall
        Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

        Plastikflaschen
        Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

        Sperrmüll
        Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

        Altstoffsammelstellen

        Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

        Problemstoffsammlung

        In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

        • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
        • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
        • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

        Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

        Kontaktdaten der Stadt

        Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 13.10.2026
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Stadt Wien

          Hinweis:

          Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

          Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

          verboten:

          • Samstag
            • 12 bis 24 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Anmerkung: Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen
          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

          Hundehaltung

          Sachkundenachweis

          Wer einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.
          Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zusammengefasst.

          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.

          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

          • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
          • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

          An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

          Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

          Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig (Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

          Hundekot

          Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

          Tipp:

          Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

          Müll

          Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

          Mistplätze

          Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

          Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

          Abfallarten

          Restmüll
          Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

          Altpapier und Kartonagen
          Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

          Bio-Abfall
          Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

          Plastikflaschen
          Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

          Sperrmüll
          Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

          Altstoffsammelstellen

          Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

          Problemstoffsammlung

          In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

          • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
          • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
          • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

          Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

          Kontaktdaten der Stadt

          Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 13.10.2026
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Wien

            Hinweis:

            Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche geltenden Bestimmungen, sondern nur ausgewählte angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

            Tätigkeit: Verwendung von mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen (z.B. Benzinrasenmäher) von allgemein zugänglichen Gartenanlagen einschließlich der gärtnerisch ausgestalteten Flächen des Praters, von kleingärtnerisch genutzten Flächen, von Grünflächen im Bauland – ausgenommen land- und forstwirtschaftlich bzw. erwerbsgärtnerisch genutzte Flächen – sowie von Grünflächen im Zuge von Verkehrsflächen

            verboten:

            • Samstag
              • 12 bis 24 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Anmerkung: Elektrisch betriebene Geräte oder Maschinen sind von der Verordnung nicht erfasst, sodass deren Verwendung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen der angeführten Verordnung auch nicht widerspricht. Allerdings bestimmt das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz, dass die Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms eine Verwaltungsübertretung darstellt. Diese Vorschrift bezieht sich auf jede Art der Lärmerzeugung (z.B. auch durch elektrische Rasenmäher).

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz
            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen
            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

            Hundehaltung

            Sachkundenachweis

            Wer einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen.
            Auf der Plattform "Hunde-Kunde" sind alle Informationen und Anmeldemöglichkeiten zusammengefasst.

            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten:

            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden.

            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            An folgenden Orten müssen Hunde entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist:

            • An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
            • An frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen

            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde an der Leine geführt werden.

            An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

            Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (z.B. in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.

            Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden gelten als hundeführerscheinpflichtig (Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden") in Wien): Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff).

            Hundekot

            Das Verunreinigen von Straßen mit öffentlichem Verkehr (Gehsteige, Rad- und Gehwege etc.) sowie von öffentlich zugänglichen Grünflächen (öffentlich zugängliche Parkanlagen etc.) ist verboten.

            Tipp:

            Sie können sich den nächstgelegenen Hundesackerlautomaten im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Hundekotsackerlspender" wählen.

            Müll

            Die Links zum Download der 48er-App für iPhone, iPad und Android-Smartphones finden sich auf wien.gv.at. Diese App beinhaltet einen Stadtplan mit den Standorten der 48er, Ratgeber für die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen, Kalender mit Erinnerungsfunktion für die Standorte der Mobilen Problemstoffsammlung sowie für Veranstaltungen der 48er etc.

            Mistplätze

            Die Öffnungszeiten und Adressen der Mistplätze der Stadt Wien finden sich auf wien.gv.at.

            Darüber hinaus können Sie sich den nächstgelegenen Mistplatz im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Mistplatz" wählen.

            Abfallarten

            Restmüll
            Die Entleerung der Sammelgefäße erfolgt zumindest einmal pro Woche. Die Feiertage, an denen keine Entleerung der Container stattfindet, finden sich auf wien.gv.at.

            Altpapier und Kartonagen
            Die Altpapier-Sammelstellen befinden sich an Straßenecken sowie bei Sammelinseln. Sammelstellen gibt es zudem auch auf Mistplätzen.

            Bio-Abfall
            Biogene Abfälle werden über die Biotonnen, in Mulden auf den Mistplätzen und über die kostenpflichtige Baum- und Strauchschnittabholung gesammelt.

            Plastikflaschen
            Die Sammlung von Plastikflaschen erfolgt auf Altstoffsammelinseln und auf den Wiener Mistplätzen. Die Abholung der Sammlung von Plastikflaschen in gelben Säcken wird in Teilen mancher Bezirke angeboten.

            Sperrmüll
            Die Sammlung des Sperrmülls kann auf drei Weisen erfolgen:

            Altstoffsammelstellen

            Sie können sich die nächstgelegene Altstoffsammelstelle im Stadtplan von wien.gv.at anzeigen lassen, indem Sie eine Adresse Ihrer Wahl eingeben, auf "Suchen" klicken und unter dem Karteninhalt "Saubere Stadt" "Altstoffsammelstelle" wählen.

            Problemstoffsammlung

            In Wien gibt es drei verschiedene Arten, Problemstoffe richtig zu entsorgen:

            • Die mobilen Problemstoffsammelstellen werden im Regelfall alle vier Wochen angefahren. Angenommen werden Problemstoffe, Elektrokleingeräte und Altspeiseöle aus Haushalten. Die Termine und Standorte finden sich unter wien.gv.at.
            • Die Sammelstellen auf den Mistplätzen sind Montag bis Samstag geöffnet.
            • Das Sammelsystem wird durch vier stationäre Problemstoffsammelstellen ergänzt.

            Weitere Informationen zur Problemstoffsammlung in Wien finden sich unter wien.gv.at.

            Kontaktdaten der Stadt

            Die Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Magistratischen Bezirksamtes finden sich unter wien.gv.at.

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            Letzte Aktualisierung: 13.10.2026
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