Skip to content
  • Verordnung

    Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

    In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verordnung

      Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

      In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

      Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Verordnung

        Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

        In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

        Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Verordnung

          Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

          In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

          Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Verordnung

            Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

            In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

            Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER