Zum Inhalt springen
  • Widerruf der Zivildiensterklärung

    Allgemeine Informationen

    Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

    Fristen

    Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

    Zuständige Stelle

    Zum Formular

    Zivildiensterklärung – Widerruf

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Widerruf der Zivildiensterklärung

    Allgemeine Informationen

    Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

    Fristen

    Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

    Zuständige Stelle

    Zum Formular

    Zivildiensterklärung – Widerruf

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Widerruf der Zivildiensterklärung

    Allgemeine Informationen

    Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

    Fristen

    Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

    Zuständige Stelle

    Zum Formular

    Zivildiensterklärung – Widerruf

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Widerruf der Zivildiensterklärung

    Allgemeine Informationen

    Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

    Fristen

    Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

    Zuständige Stelle

    Zum Formular

    Zivildiensterklärung – Widerruf

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Widerruf der Zivildiensterklärung

    Allgemeine Informationen

    Die Zivildiensterklärung kann widerrufen werden, wenn erklärt wird, dass keine Gewissensgründe mehr gegen die Leistung des Wehrdienstes bestehen.

    Fristen

    Die Widerrufserklärung kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Zustellung des Zuweisungsbescheides sowie nach einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Zivildienstes schriftlich bei der Zivildienstserviceagentur eingebracht werden.

    Innerhalb eines Jahres nach Abgabe einer Widerrufserklärung kann keine neuerliche Zivildiensterklärung eingebracht werden.

    Zuständige Stelle

    Zum Formular

    Zivildiensterklärung – Widerruf

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER