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  • Testament

    Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

    Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

    Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

    Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

    Letztwillige Verfügungen

    Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Testament

      Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

      Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

      Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

      Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

      Letztwillige Verfügungen

      Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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        Testament

        Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

        Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

        Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

        Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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        Letzte Aktualisierung: 06.03.2026
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          Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

          Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen sind einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Anordnungen. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente bzw. sonstige letztwillige Verfügungen.

          Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

          Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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            Sinnverwandte Begriffe: letztwillige Verfügung, sonstige letztwillige Verfügung, Kodizill

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            Ein Testament ist die jederzeit widerrufliche Erklärung von Verstorbenen zu deren Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll.

            Eine sonstige letztwillige Verfügung ist eine letztwillige Anordnung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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