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  • Freiwilliges Sozialjahr

    Allgemeine Informationen

    Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

    Ziele des Freiwilligen Sozialjahres sind insbesondere:

    • die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
    • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
    • die Persönlichkeitsentwicklung,
    • die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder,
    • die Berufsorientierung,
    • die Stärkung sozialer Kompetenzen und
    • die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

    Mögliche Einsatzstellen sind nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus den folgenden Bereichen:

    • Sozial- und Behindertenhilfe
    • Betreuung alter Menschen
    • Betreuung von Drogenabhängigen
    • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
    • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
    • Betreuung von Obdachlosen
    • Kinderbetreuung
    • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren
    • Rettungswesen

    Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden. Die Teilnehmenden dürfen im jeweiligen Einsatzbereich keine einschlägige Berufsausbildung haben.

    Mindestalter

    Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

    Dauer

    Das Freiwillige Sozialjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

    Taschengeld und Klimaticket

    Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

    Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch das Zurverfügungstellen des Klimatickets abgegolten werden kann.

    Familienbeihilfe

    Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

    Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

    Die Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

    Anrechnung auf den Zivildienst

    Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr kann auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

    Hinweis:

    Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägern (BMASGPK) oder bei den Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

    Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Freiwilliges Sozialjahr

      Allgemeine Informationen

      Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

      Ziele des Freiwilligen Sozialjahres sind insbesondere:

      • die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
      • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
      • die Persönlichkeitsentwicklung,
      • die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder,
      • die Berufsorientierung,
      • die Stärkung sozialer Kompetenzen und
      • die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

      Mögliche Einsatzstellen sind nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus den folgenden Bereichen:

      • Sozial- und Behindertenhilfe
      • Betreuung alter Menschen
      • Betreuung von Drogenabhängigen
      • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
      • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
      • Betreuung von Obdachlosen
      • Kinderbetreuung
      • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren
      • Rettungswesen

      Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden. Die Teilnehmenden dürfen im jeweiligen Einsatzbereich keine einschlägige Berufsausbildung haben.

      Mindestalter

      Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

      Dauer

      Das Freiwillige Sozialjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

      Taschengeld und Klimaticket

      Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

      Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch das Zurverfügungstellen des Klimatickets abgegolten werden kann.

      Familienbeihilfe

      Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

      Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

      Die Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

      Anrechnung auf den Zivildienst

      Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr kann auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

      Hinweis:

      Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägern (BMASGPK) oder bei den Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

      Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Freiwilliges Sozialjahr

        Allgemeine Informationen

        Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

        Ziele des Freiwilligen Sozialjahres sind insbesondere:

        • die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
        • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
        • die Persönlichkeitsentwicklung,
        • die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder,
        • die Berufsorientierung,
        • die Stärkung sozialer Kompetenzen und
        • die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

        Mögliche Einsatzstellen sind nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus den folgenden Bereichen:

        • Sozial- und Behindertenhilfe
        • Betreuung alter Menschen
        • Betreuung von Drogenabhängigen
        • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
        • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
        • Betreuung von Obdachlosen
        • Kinderbetreuung
        • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren
        • Rettungswesen

        Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden. Die Teilnehmenden dürfen im jeweiligen Einsatzbereich keine einschlägige Berufsausbildung haben.

        Mindestalter

        Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

        Dauer

        Das Freiwillige Sozialjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

        Taschengeld und Klimaticket

        Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

        Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch das Zurverfügungstellen des Klimatickets abgegolten werden kann.

        Familienbeihilfe

        Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

        Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

        Die Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

        Anrechnung auf den Zivildienst

        Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr kann auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

        Hinweis:

        Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägern (BMASGPK) oder bei den Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

        Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Freiwilliges Sozialjahr

          Allgemeine Informationen

          Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

          Ziele des Freiwilligen Sozialjahres sind insbesondere:

          • die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
          • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
          • die Persönlichkeitsentwicklung,
          • die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder,
          • die Berufsorientierung,
          • die Stärkung sozialer Kompetenzen und
          • die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

          Mögliche Einsatzstellen sind nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus den folgenden Bereichen:

          • Sozial- und Behindertenhilfe
          • Betreuung alter Menschen
          • Betreuung von Drogenabhängigen
          • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
          • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
          • Betreuung von Obdachlosen
          • Kinderbetreuung
          • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren
          • Rettungswesen

          Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden. Die Teilnehmenden dürfen im jeweiligen Einsatzbereich keine einschlägige Berufsausbildung haben.

          Mindestalter

          Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

          Dauer

          Das Freiwillige Sozialjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

          Taschengeld und Klimaticket

          Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

          Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch das Zurverfügungstellen des Klimatickets abgegolten werden kann.

          Familienbeihilfe

          Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

          Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

          Die Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

          Anrechnung auf den Zivildienst

          Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr kann auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

          Hinweis:

          Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägern (BMASGPK) oder bei den Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

          Letzte Aktualisierung: 06.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

            Freiwilliges Sozialjahr

            Allgemeine Informationen

            Das Freiwillige Sozialjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

            Ziele des Freiwilligen Sozialjahres sind insbesondere:

            • die Vertiefung von schulischer Vorbildung,
            • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle,
            • die Persönlichkeitsentwicklung,
            • die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder,
            • die Berufsorientierung,
            • die Stärkung sozialer Kompetenzen und
            • die Förderung des freiwilligen sozialen Engagements der Teilnehmenden.

            Mögliche Einsatzstellen sind nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus den folgenden Bereichen:

            • Sozial- und Behindertenhilfe
            • Betreuung alter Menschen
            • Betreuung von Drogenabhängigen
            • Betreuung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind
            • Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen
            • Betreuung von Obdachlosen
            • Kinderbetreuung
            • Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Seniorinnen/Senioren
            • Rettungswesen

            Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden. Die Teilnehmenden dürfen im jeweiligen Einsatzbereich keine einschlägige Berufsausbildung haben.

            Mindestalter

            Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 17 Jahren ein Freiwilliges Sozialjahr absolvieren. Bei einer besonderen Eignung ist ausnahmsweise auch eine Teilnahme in niedrigerem Alter möglich. Ob eine besondere Eignung vorliegt, wird anhand der Bewerbung, eines Aufnahmegesprächs und Auswahlseminars festgestellt.

            Dauer

            Das Freiwillige Sozialjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf mindestens sechs bis maximal zwölf Monate beschränkt.

            Taschengeld und Klimaticket

            Den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines monatlichen Taschengeldes an die Teilnehmenden. Dieses beläuft sich auf 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze.

            Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch das Zurverfügungstellen des Klimatickets abgegolten werden kann.

            Familienbeihilfe

            Die Familienbeihilfe wird für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Sozialjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres möglich ist.

            Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

            Die Teilnehmenden des Freiwilligen Sozialjahres sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

            Anrechnung auf den Zivildienst

            Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr kann auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

            Hinweis:

            Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Sozialjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den anerkannten Trägern (BMASGPK) oder bei den Fachreferentinnen/Fachreferenten des Sozialministeriums (BMASGPK).

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER