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  • Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)

    Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.

    Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.

    Achtung:

    Ist die STEOP nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Prüfungsantritte negativ, hat das die Zwangsexmatrikulation zur Folge. Das bedeutet wiederum, dass die Studentin/der Student den an das begonnene Studium gekoppelten Aufenthaltstitel verliert.

    Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.

    Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.

    Achtung:

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    Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
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    Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.

    Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.

    Achtung:

    Ist die STEOP nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Prüfungsantritte negativ, hat das die Zwangsexmatrikulation zur Folge. Das bedeutet wiederum, dass die Studentin/der Student den an das begonnene Studium gekoppelten Aufenthaltstitel verliert.

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