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  • Leben in der Stadt Traun

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Samstag
      • 12 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Pressluftkompressoren und damit verbundene Arbeitsgeräte, Trenn- und Schleifmaschinen, Sägen, Fräs- und Hobelmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungsmaschinen

    verboten:

    • Samstag
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      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde dürfen auf den im Lageplan grün gekennzeichneten Grundflächen im Ortsgebiet ohne Leine und Maulkorb geführt werden.

    Das Mitnehmen von Hunden ist auf allen öffentlichen Spielplätzen und der Trauner Inlineskateranlage verboten. In allen sonstigen öffentlichen Garten- und Grünanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen von diesen Anordnungen sind Diensthunde der Polizei, des Hilfs-, Rettungs- und Jagdwesens sowie Blindenhunde, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesen Plätzen notwendig ist.

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Altstoffsammelzentrum
    Bäckerfeldstraße 2
    4050 Traun

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Donnerstag
      • 13 bis 19 Uhr
    • Dienstag, Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Kontaktdaten der Stadt

    Rathaus Traun
    Hauptplatz 1
    4050 Traun

    Telefon: +43 7229 68 80
    Fax: +43 7229 688 170
    E-Mailbuergerservice@traun.at

    Amtsstunden:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12:30 Uhr
    • Dienstag und Donnerstag
      • 15 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Tätigkeit: Pressluftkompressoren und damit verbundene Arbeitsgeräte, Trenn- und Schleifmaschinen, Sägen, Fräs- und Hobelmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungsmaschinen

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

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      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde dürfen auf den im Lageplan grün gekennzeichneten Grundflächen im Ortsgebiet ohne Leine und Maulkorb geführt werden.

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      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

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        Hundekot

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

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            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde dürfen auf den im Lageplan grün gekennzeichneten Grundflächen im Ortsgebiet ohne Leine und Maulkorb geführt werden.

            Das Mitnehmen von Hunden ist auf allen öffentlichen Spielplätzen und der Trauner Inlineskateranlage verboten. In allen sonstigen öffentlichen Garten- und Grünanlagen sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen von diesen Anordnungen sind Diensthunde der Polizei, des Hilfs-, Rettungs- und Jagdwesens sowie Blindenhunde, soweit die Erfüllung ihrer Aufgaben auf diesen Plätzen notwendig ist.

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Altstoffsammelzentrum
            Bäckerfeldstraße 2
            4050 Traun

            Öffnungszeiten:

            • Montag und Donnerstag
              • 13 bis 19 Uhr
            • Dienstag, Mittwoch und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr

            Kontaktdaten der Stadt

            Rathaus Traun
            Hauptplatz 1
            4050 Traun

            Telefon: +43 7229 68 80
            Fax: +43 7229 688 170
            E-Mailbuergerservice@traun.at

            Amtsstunden:

            • Montag bis Freitag 
              • 8 bis 12:30 Uhr
            • Dienstag und Donnerstag
              • 15 bis 18 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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            • oesterreich.gv.at-Redaktion

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              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER