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  • Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 07.05.2025
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    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

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    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

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    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER