Skip to content
  • Leben in der Gemeinde Vandans

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13:30 Uhr 
      • ab 18 Uhr 
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13:30 Uhr 
      • ab 18 Uhr 
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

    Autowaschen

    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

    Hundehaltung

    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

    Verordnung der Gemeinde: 
    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

    Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde:
    Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

    Hundekot

    Verordnung der Gemeinde:
    Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

    Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

    Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
    Gaualangaweg 6
    6773 Vandans

    Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 15 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Vandans
    Dorfstraße 26
    6773 Vandans

    Telefon: +43 5556 72720-0
    E-Mail: gemeinde@vandans.at

    Website der Gemeinde Vandans
    Statistische Daten der Gemeinde

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Vandans

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 13:30 Uhr
        • ab 20 Uhr
      • Samstag
        • 12 bis 13:30 Uhr 
        • ab 18 Uhr 
      • Sonntag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 13:30 Uhr
        • ab 20 Uhr
      • Samstag
        • 12 bis 13:30 Uhr 
        • ab 18 Uhr 
      • Sonntag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

      Autowaschen

      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

      Hundehaltung

      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

      Verordnung der Gemeinde: 
      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

      Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verordnung der Gemeinde:
      Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

      Hundekot

      Verordnung der Gemeinde:
      Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

      Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

      Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
      Gaualangaweg 6
      6773 Vandans

      Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

      Öffnungszeiten:

      • Mittwoch
        • 15 bis 19 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 16 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeinde Vandans
      Dorfstraße 26
      6773 Vandans

      Telefon: +43 5556 72720-0
      E-Mail: gemeinde@vandans.at

      Website der Gemeinde Vandans
      Statistische Daten der Gemeinde

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Vandans

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 13:30 Uhr
          • ab 20 Uhr
        • Samstag
          • 12 bis 13:30 Uhr 
          • ab 18 Uhr 
        • Sonntag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 13:30 Uhr
          • ab 20 Uhr
        • Samstag
          • 12 bis 13:30 Uhr 
          • ab 18 Uhr 
        • Sonntag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

        Autowaschen

        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

        Hundehaltung

        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

        Verordnung der Gemeinde: 
        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

        Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verordnung der Gemeinde:
        Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

        Hundekot

        Verordnung der Gemeinde:
        Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

        Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

        Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
        Gaualangaweg 6
        6773 Vandans

        Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch
          • 15 bis 19 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 16 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Vandans
        Dorfstraße 26
        6773 Vandans

        Telefon: +43 5556 72720-0
        E-Mail: gemeinde@vandans.at

        Website der Gemeinde Vandans
        Statistische Daten der Gemeinde

        Rechtsgrundlagen

        Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Vandans

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          zu unterlassen:

          • Montag bis Freitag
            • 12 bis 13:30 Uhr
            • ab 20 Uhr
          • Samstag
            • 12 bis 13:30 Uhr 
            • ab 18 Uhr 
          • Sonntag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

          zu unterlassen:

          • Montag bis Freitag
            • 12 bis 13:30 Uhr
            • ab 20 Uhr
          • Samstag
            • 12 bis 13:30 Uhr 
            • ab 18 Uhr 
          • Sonntag
            • ganztägig
          Hinweis:

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

          Autowaschen

          Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

          Hundehaltung

          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

          Verordnung der Gemeinde: 
          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

          Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verordnung der Gemeinde:
          Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

          Hundekot

          Verordnung der Gemeinde:
          Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

          Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

          Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
          Gaualangaweg 6
          6773 Vandans

          Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch
            • 15 bis 19 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 16 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Vandans
          Dorfstraße 26
          6773 Vandans

          Telefon: +43 5556 72720-0
          E-Mail: gemeinde@vandans.at

          Website der Gemeinde Vandans
          Statistische Daten der Gemeinde

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Vandans

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 13:30 Uhr
              • ab 20 Uhr
            • Samstag
              • 12 bis 13:30 Uhr 
              • ab 18 Uhr 
            • Sonntag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 13:30 Uhr
              • ab 20 Uhr
            • Samstag
              • 12 bis 13:30 Uhr 
              • ab 18 Uhr 
            • Sonntag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

            Autowaschen

            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

            Hundehaltung

            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

            Verordnung der Gemeinde: 
            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

            Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Gemeinde:
            Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

            Hundekot

            Verordnung der Gemeinde:
            Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

            Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

            Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
            Gaualangaweg 6
            6773 Vandans

            Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 15 bis 19 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 16 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Vandans
            Dorfstraße 26
            6773 Vandans

            Telefon: +43 5556 72720-0
            E-Mail: gemeinde@vandans.at

            Website der Gemeinde Vandans
            Statistische Daten der Gemeinde

            Rechtsgrundlagen

            Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER