Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)
Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.
Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.
Weiterführende Links
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (BMFWF)
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)
Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.
Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.
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Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (BMFWF)
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)
Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.
Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.
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Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)
Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.
Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.
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Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
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Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER