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  • Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

    Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

    Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger Hausbesuche durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

    Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

    Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

    Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

    Tipp:

    Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

      Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

      Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger Hausbesuche durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

      Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

      Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

      Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

      Tipp:

      Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

        Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

        Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger Hausbesuche durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

        Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

        Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

        Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

        Tipp:

        Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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          Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

          Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

          Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger Hausbesuche durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

          Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

          Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

          Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

          Tipp:

          Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin beim Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

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            Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

            Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger Hausbesuche durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

            Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

            Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

            Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.

            Tipp:

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER