Allgemeines zum Wehrdienst
Die Wehrpflicht beginnt mit dem 17. Geburtstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag.
Für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der 65. Geburtstag ist.
Weiterführende Links
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER