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  • Auskunft über den Haftpflichtversicherer

    Allgemeine Informationen

    Wer durch ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug geschädigt worden ist, kann online die Adresse der haftenden Versicherungsgesellschaft dieses Kfz abrufen:

    Register über die Haftpflichtversicherung der in Österreich zugelassenen Fahrzeuge (VVO)

    Bei nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen werden Name und Anschrift der Halterin/des Halters angegeben.

    Zuständige Stelle

    Zusätzliche Informationen

    Innerhalb der EU gilt freies Wahlrecht bei Kraftfahrzeugversicherungen (EK). D.h. man kann sein Kfz grundsätzlich in jedem EU-Mitgliedstaat bei zugelassenen Versicherungsunternehmen versichern lassen. Dasselbe gilt auch für etwaige Zusatzversicherungen wie Diebstahl- oder Feuerversicherungen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER