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  • Maulkorb- und Leinenzwang

    Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

    Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

    • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
    • Hunde im Grünland: Maulkorb- oder Leinenzwang
    • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
    • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
    • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
    Tipp:

    Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.

    Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Maulkorb- und Leinenzwang

    Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

    Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

    • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
    • Hunde im Grünland: Maulkorb- oder Leinenzwang
    • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
    • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
    • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
    Tipp:

    Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.

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    Maulkorb- und Leinenzwang

    Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

    Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

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    • Hunde im Grünland: Maulkorb- oder Leinenzwang
    • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
    • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
    • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
    Tipp:

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    Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

    • Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten
    • Hunde im Grünland: Maulkorb- oder Leinenzwang
    • Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten (zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel)
    • Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinderspielplätzen
    • Verpflichtung zur Beseitigung von Hundeexkrementen (grundsätzlich: keine Verunreinigung durch den Hund auf Gehsteigen, Gehwegen, in Fußgängerzonen und Wohnstraßen, Sandkisten und auf Kinderspielplätzen)
    • Befreiung von etwaiger Leinen- und Maulkorbpflicht für Assistenzhunde und Jagd- und Diensthunde im Einsatz sowie in Hundezonen
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    Maulkorb- und Leinenzwang

    Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. 

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

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