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  • Sprengel

    Als Sprengel bezeichnet man den örtlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Stellen (z.B. Gericht, Behörde). Als Gerichtssprengel wird beispielsweise jenes Gebiet bezeichnet, für das ein Gericht (im Rahmen der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges sowie seiner sachlichen und funktionellen Zuständigkeit) örtlich zuständig ist.

    Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Sprengel

    Als Sprengel bezeichnet man den örtlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Stellen (z.B. Gericht, Behörde). Als Gerichtssprengel wird beispielsweise jenes Gebiet bezeichnet, für das ein Gericht (im Rahmen der inländischen Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit, der Zulässigkeit des Rechtsweges sowie seiner sachlichen und funktionellen Zuständigkeit) örtlich zuständig ist.

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    Formulare der Versicherungsanstalten

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    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER