Zum Inhalt springen
  • Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER