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  • Begriffe mit V

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Verlassenschaft

    Sinnverwandter Begriff: Nachlass

    Unter Verlassenschaft versteht man das gesamte Vermögen und alle Schulden der Verstorbenen/des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erbin/den Erben bzw. die Erbinnen/die Erben übergehen.

    Als "ruhende Verlassenschaft" bezeichnet man das Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen von ihrem/seinem Tod bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung.

    Hinweis:

    Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlassenschaftsverfahren" und "Erben und Vererben" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Sinnverwandter Begriff: Nachlass

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      Hinweis:

      Bis 31. Dezember 2016 wurde im Gesetzestext noch der Begriff "Nachlass" statt "Verlassenschaft" verwendet.

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