Skip to content
  • Schmerzengeld

    Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld

    Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.

    Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.

    Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".

    Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

    Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Schmerzengeld

      Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld

      Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.

      Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.

      Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".

      Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

      Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Schmerzengeld

        Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld

        Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.

        Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.

        Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".

        Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

        Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Schmerzengeld

          Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld

          Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.

          Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.

          Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".

          Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

          Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Schmerzengeld

            Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld

            Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.

            Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.

            Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".

            Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

            Letzte Aktualisierung: 17.02.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER