Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
Das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) ist ein Stammzahlenregister. Eine Stammzahl ermöglicht die eindeutige Identifikation einer digitalen Identität.
In das ERsB können sich juristische Personen eintragen lassen, die nicht in einem anderen Stammzahlenregister wie beispielsweise dem Firmenbuch oder dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.
In diesem Register können Handlungsvollmachten und geografische bzw. organisatorische Unterteilungen (z.B. Zweigstellen) eingetragen werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
Das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) ist ein Stammzahlenregister. Eine Stammzahl ermöglicht die eindeutige Identifikation einer digitalen Identität.
In das ERsB können sich juristische Personen eintragen lassen, die nicht in einem anderen Stammzahlenregister wie beispielsweise dem Firmenbuch oder dem Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sind, aber eine eindeutige Identifikation für eine digitale Identität brauchen.
In diesem Register können Handlungsvollmachten und geografische bzw. organisatorische Unterteilungen (z.B. Zweigstellen) eingetragen werden.
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Formulare der Versicherungsanstalten
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