Skip to content
  • Kindermehrbetrag

    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

    Weitere Informationen

    Kindermehrbetrag (BMF)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Kindermehrbetrag

      Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

      Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

      Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

      Weitere Informationen

      Kindermehrbetrag (BMF)

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Kindermehrbetrag

        Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

        Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

        Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

        Weitere Informationen

        Kindermehrbetrag (BMF)

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Kindermehrbetrag

          Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

          Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

          Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

          Weitere Informationen

          Kindermehrbetrag (BMF)

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Kindermehrbetrag

            Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

            Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

            Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

            Weitere Informationen

            Kindermehrbetrag (BMF)

            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER