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  • Kindermehrbetrag

    Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

    Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

    Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

    Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

    Kindermehrbetrag (BMF)

    Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Kindermehrbetrag

      Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

      Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

      Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

      Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

      Kindermehrbetrag (BMF)

      Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Kindermehrbetrag

        Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

        Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

        Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

        Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

        Kindermehrbetrag (BMF)

        Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Kindermehrbetrag

          Personen mit Kindern, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen statt dem Familienbonus Plus einen Kindermehrbetrag.

          Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

          Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

          Der Kindermehrbetrag kann nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung (USP) berücksichtigt werden.

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          Letzte Aktualisierung: 08.09.2025
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            Aktuell beträgt der Kindermehrbetrag 700 Euro jährlich pro Kind. Für die Jahre 2022 und 2023 beträgt der Kindermehrbetrag 550 Euro jährlich pro Kind.

            Für die Jahre 2019 bis 2021 erhalten alle Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher eine Mindestentlastung von bis zu 250 Euro pro Kind und Jahr.

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