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  • Leben in der Stadt Gloggnitz

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr 

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

    Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

    In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

    Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

    Hinweis:

    Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

    Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

    • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
    • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
    Wiener Straße 87
    2640 Gloggnitz

    Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
    Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 14 Uhr
    • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
      • 14 bis 16 Uhr

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Gloggnitz
    Sparkassenplatz 5
    2640 Gloggnitz

    Telefon: +43 2662 42 401
    Fax: +43 2662 42 401 31
    E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag, Mittwoch und Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 15:30 Uhr
    • Dienstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Gloggnitz

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 20 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 18 Uhr

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

      erlaubt:

      • Montag bis Freitag
        • 7 bis 20 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 18 Uhr 

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

      Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

      In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

      Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

      Hinweis:

      Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

      Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

      • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
      • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

      Hundekot

      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

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      Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
      Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Freitag
        • 6 bis 14 Uhr
      • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
        • 14 bis 16 Uhr

      Kontaktdaten der Stadt

      Stadtgemeinde Gloggnitz
      Sparkassenplatz 5
      2640 Gloggnitz

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      Fax: +43 2662 42 401 31
      E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

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      • Montag, Mittwoch und Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 15:30 Uhr
      • Dienstag
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      Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
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        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

        erlaubt:

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          • 7 bis 20 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
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        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 14 bis 18 Uhr 

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

        Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

        In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

        Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

        Hinweis:

        Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

        Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

        • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
        • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

        Hundekot

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Stadt

        Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
        Wiener Straße 87
        2640 Gloggnitz

        Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
        Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Freitag
          • 6 bis 14 Uhr
        • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
          • 14 bis 16 Uhr

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        Stadtgemeinde Gloggnitz
        Sparkassenplatz 5
        2640 Gloggnitz

        Telefon: +43 2662 42 401
        Fax: +43 2662 42 401 31
        E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

        Amtsstunden:

        • Montag, Mittwoch und Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 15:30 Uhr
        • Dienstag
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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

          erlaubt:

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            • 7 bis 20 Uhr
          • Samstag
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          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

          erlaubt:

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            • 7 bis 20 Uhr
          • Samstag
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          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

          Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

          In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

          Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

          Hinweis:

          Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

          Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

          • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
          • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

          Hundekot

          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Stadt

          Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
          Wiener Straße 87
          2640 Gloggnitz

          Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
          Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Freitag
            • 6 bis 14 Uhr
          • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
            • 14 bis 16 Uhr

          Kontaktdaten der Stadt

          Stadtgemeinde Gloggnitz
          Sparkassenplatz 5
          2640 Gloggnitz

          Telefon: +43 2662 42 401
          Fax: +43 2662 42 401 31
          E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

          Amtsstunden:

          • Montag, Mittwoch und Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 15:30 Uhr
          • Dienstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 19 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 14.08.2013
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Gloggnitz

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2013 auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Diese werden dann aktualisiert, wenn uns die entsprechenden Gemeinden bzw. Städte Änderungen bekanntgeben. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Rasenmäher

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 20 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 18 Uhr

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung von Verbrennungsmotoren oder elektrisch betriebener Motorsensen, Vertikutiergeräte, Motorsägen, Kreissägen und Häcksler

            erlaubt:

            • Montag bis Freitag
              • 7 bis 20 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 18 Uhr 

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Auf Straßen, Plätzen und allen frei zugänglichen Grundstücken sind Hunde mit einem Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine Beherrschung des Tieres jederzeit gewährleistet ist.

            Der Maulkorb muss so ausgeführt sein, dass der Hund nicht zubeißen kann und es dem Tier nicht möglich ist, ihn abzustreifen.

            In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde immer an der Leine zu führen.

            Hunde, die bereits durch ein aggressives Verhalten aufgefallen sind, sind an den angeführten Orten immer mit einem Maulkorb zu versehen.

            Hinweis:

            Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gelten in Niederösterreich: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu. Das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial muss von dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

            Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für

            • Polizei- und Jagdhunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung oder
            • Wachhunde, wenn sie an eine sichere Laufkette gelegt sind. 

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Stadt

            Bauhof der Stadtgemeinde Gloggnitz
            Wiener Straße 87
            2640 Gloggnitz

            Abfallarten: Grünschnitt und Laub, Speiseöl und Speisefette, Spritzen; Alteisen und Sperrmüll jeden ersten Freitag im Monat in der Zeit von 7 bis 17 Uhr; Sondermüll zwei Mal jährlich (Frühjahr und Herbst); Batterien und Medikamente an stationären Boxen am Sparkassenplatz, Wiener Straße  (Pensionistenheim), Weissenbachstraße , Aue (Parkplatz Schenke), Stuppacher Straße; Alttextilien
            Altkleidercontainer Wiener Straße 8 bei Sparmarkt, Naturbad Gloggnitz und Wiener Straße 51 bei Billa

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Freitag
              • 6 bis 14 Uhr
            • jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
              • 14 bis 16 Uhr

            Kontaktdaten der Stadt

            Stadtgemeinde Gloggnitz
            Sparkassenplatz 5
            2640 Gloggnitz

            Telefon: +43 2662 42 401
            Fax: +43 2662 42 401 31
            E-Mail: stadtgemeinde@gloggnitz.gv.at

            Amtsstunden:

            • Montag, Mittwoch und Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 15:30 Uhr
            • Dienstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 19 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER