Skip to content
  • Leben in der Gemeinde Riefensberg

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

    Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

    Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

    Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    • Altstoffsammelzentrum Hittisau
      Betriebsgebiet Hittisau-Basen

    Öffnungszeiten:

    • Freitag
      • 15 bis 19 Uhr

    Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

    • Altpapier-Sammlung:

    Öffnungszeiten:

    • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
      • 18:30 bis 19:30 Uhr

    • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

      Öffnungszeiten:

      • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
        • 6 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Riefensberg
    Dorf 157
    6943 Riefensberg

    Telefon: +43 5513/8356-11
    Fax: +43 5513/8356-6
    E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Riefensberg

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

      Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

      Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

      Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      • Altstoffsammelzentrum Hittisau
        Betriebsgebiet Hittisau-Basen

      Öffnungszeiten:

      • Freitag
        • 15 bis 19 Uhr

      Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

      • Altpapier-Sammlung:

      Öffnungszeiten:

      • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
        • 18:30 bis 19:30 Uhr

      • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

        Öffnungszeiten:

        • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
          • 6 bis 20 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeindeamt Riefensberg
      Dorf 157
      6943 Riefensberg

      Telefon: +43 5513/8356-11
      Fax: +43 5513/8356-6
      E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

      Öffnungszeiten:

      • Montag bis Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 14 bis 17 Uhr
      • Freitag
        • 8 bis 12 Uhr

      Homepage

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Riefensberg

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

        Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

        Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

        Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        • Altstoffsammelzentrum Hittisau
          Betriebsgebiet Hittisau-Basen

        Öffnungszeiten:

        • Freitag
          • 15 bis 19 Uhr

        Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

        • Altpapier-Sammlung:

        Öffnungszeiten:

        • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
          • 18:30 bis 19:30 Uhr

        • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

          Öffnungszeiten:

          • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
            • 6 bis 20 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeindeamt Riefensberg
        Dorf 157
        6943 Riefensberg

        Telefon: +43 5513/8356-11
        Fax: +43 5513/8356-6
        E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

        Öffnungszeiten:

        • Montag bis Donnerstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 14 bis 17 Uhr
        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr

        Homepage

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Riefensberg

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

          Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

          Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

          Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          • Altstoffsammelzentrum Hittisau
            Betriebsgebiet Hittisau-Basen

          Öffnungszeiten:

          • Freitag
            • 15 bis 19 Uhr

          Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

          • Altpapier-Sammlung:

          Öffnungszeiten:

          • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
            • 18:30 bis 19:30 Uhr

          • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

            Öffnungszeiten:

            • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
              • 6 bis 20 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeindeamt Riefensberg
          Dorf 157
          6943 Riefensberg

          Telefon: +43 5513/8356-11
          Fax: +43 5513/8356-6
          E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

          Öffnungszeiten:

          • Montag bis Donnerstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 14 bis 17 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Riefensberg

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

            Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

            Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

            Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            • Altstoffsammelzentrum Hittisau
              Betriebsgebiet Hittisau-Basen

            Öffnungszeiten:

            • Freitag
              • 15 bis 19 Uhr

            Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

            • Altpapier-Sammlung:

            Öffnungszeiten:

            • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
              • 18:30 bis 19:30 Uhr

            • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

              Öffnungszeiten:

              • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
                • 6 bis 20 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Riefensberg
            Dorf 157
            6943 Riefensberg

            Telefon: +43 5513/8356-11
            Fax: +43 5513/8356-6
            E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

            Öffnungszeiten:

            • Montag bis Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 17 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER