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  • Leben in der Gemeinde Wagrain

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    (während der Sommersaison)

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 19 Uhr

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

    Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

    Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

    Hundekot

    Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffhof Wagrain
    Goldanger 29
    5602 Wagrain

    Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

    Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
    Telefon: +43 664 5721853
    E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

    Öffnungszeiten:

    • Dienstag
      • 10 bis 11:30 Uhr
    • Mittwoch
      • 18 bis 19:30 Uhr
    • Freitag
      • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
      • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

    Marktgemeinde Wagrain
    Markt 14
    5602 Wagrain

    Telefon: +43 6413 8213
    Fax: +43 6413 8213/17
    E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

    Amtszeiten: 

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr 
    • Dienstag
      • 16 bis 18 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

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        Beispiel:

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        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

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        Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

        Hundekot

        Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

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        Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
        Telefon: +43 664 5721853
        E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

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        Marktgemeinde Wagrain
        Markt 14
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        E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

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        • Montag bis Freitag
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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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          Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

          erlaubt:

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          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

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            Leben in der Gemeinde Wagrain

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            erlaubt:

            • Montag bis Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 14 bis 19 Uhr

            (während der Sommersaison)

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Bauarbeiten und andere Lärm erzeugende Tätigkeiten, wie z.B. Grabungsarbeiten, Stemm- und Bohrarbeiten, Arbeiten mit der Motorsäge und der Kreissäge etc.

            erlaubt:

            • Montag bis Samstag
              • 8 bis 19 Uhr

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Im gesamten Gemeindegebiet von Wagrain müssen Hunde außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen, sodass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres möglich ist.

            Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt u.a. nicht bei Jagdhunden.

            Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

            Hundekot

            Im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wagrain haben jene Personen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung von Hunden obliegt, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. Diese Verpflichtung gilt nicht für bewaldete Flächen und für Flächen unter Büschen und Sträuchern.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffhof Wagrain
            Goldanger 29
            5602 Wagrain

            Abfallarten: Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Gras-/Baumschnitt, Karton, Haushaltselektrogeräte, Problemstoffe in Haushaltsmengen, Speiseöl und Fett in Ölis (andere Gefäße werden nicht angenommen), Altglas, Kunststofffolien (keine Agrarfolien), Styropor-Formteile, Altmetall, Alttextilien

            Ansprechpartner: Gleisenberger Franz
            Telefon: +43 664 5721853
            E-Mail: altstoffhof@wagrain.salzburg.at

            Öffnungszeiten:

            • Dienstag
              • 10 bis 11:30 Uhr
            • Mittwoch
              • 18 bis 19:30 Uhr
            • Freitag
              • 13 bis 15 Uhr im Winter (1. Dezember bis 31. März)
              • 13 bis 16:30 Uhr im Sommer (1. April bis 30. November)

            Marktgemeinde Wagrain
            Markt 14
            5602 Wagrain

            Telefon: +43 6413 8213
            Fax: +43 6413 8213/17
            E-Mail: gemeindeamt@wagrain.salzburg.at

            Amtszeiten: 

            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 12 Uhr 
            • Dienstag
              • 16 bis 18 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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            • oesterreich.gv.at-Redaktion

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