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  • Verfolgungsverjährung

    Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.

    Verfolgungshandlungen müssen

    • sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
    • die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
    • den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).

    Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.

    Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

    Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verfolgungsverjährung

      Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.

      Verfolgungshandlungen müssen

      • sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
      • die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
      • den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).

      Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.

      Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

      Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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        Verfolgungsverjährung

        Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.

        Verfolgungshandlungen müssen

        • sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
        • die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
        • den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).

        Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.

        Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

        Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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          Verfolgungsverjährung

          Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.

          Verfolgungshandlungen müssen

          • sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
          • die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
          • den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).

          Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.

          Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.

          Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
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            Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.

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