Skip to content
  • Zimmervermietung und Umsatzsteuer

    Achtung:

    Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

    Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.

    Rechtsgrundlagen

    Umsatzsteuergesetz (UStG)

    Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Zimmervermietung und Umsatzsteuer

      Achtung:

      Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

      Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.

      Rechtsgrundlagen

      Umsatzsteuergesetz (UStG)

      Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Zimmervermietung und Umsatzsteuer

        Achtung:

        Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

        Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.

        Rechtsgrundlagen

        Umsatzsteuergesetz (UStG)

        Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Zimmervermietung und Umsatzsteuer

          Achtung:

          Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

          Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.

          Rechtsgrundlagen

          Umsatzsteuergesetz (UStG)

          Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Zimmervermietung und Umsatzsteuer

            Achtung:

            Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wird es im Folgenden nur auszugsweise und überblicksartig dargestellt.

            Im Rahmen der Zimmervermietung gilt es auch zu beachten, ab welchem Umsatz Umsatzsteuer (USP) abzuführen ist. Unternehmerinnen/Unternehmer, die nur geringe jährliche Umsätze haben, profitieren von einer Erleichterung hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kleinunternehmerregelung (USP) (Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro). Vorteil der Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, dass keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Ein Nachteil dieser unechten Steuerbefreiung ist, dass keine Vorsteuerabzüge (USP) beim Finanzamt durchgeführt werden können.

            Rechtsgrundlagen

            Umsatzsteuergesetz (UStG)

            Letzte Aktualisierung: 18.08.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER