Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung bedeutet also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer bieten Information, Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht.
Kontakt
Weiterführende Links
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW) und ihre Regionalbüros in den Bundesländern sind für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER