Angaben in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)
Angaben in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)
Angaben in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)
Angaben in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)
Angaben in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen
Wird ein Gebäude oder Nutzungsobjekt in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen, wie z.B. Zeitungsinseraten oder Inseraten in elektronischen Medien, angeboten, muss die Verkäuferin/der Verkäufer bzw. die Vermieterin/der Vermieter bzw. Verpächterin/Verpächter bzw. die beauftragte Immobilienmaklerin/der beauftragte Immobilienmakler in der Anzeige den Heizwärmebedarf (HWB) und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f GEE) angeben.
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER