Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
Rechtsquellen
Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
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Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
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- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
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Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:
- Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
- Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
- Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.
Rechtsquellen
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER