Skip to content
  • Haftung

    Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

    Beispiel:
    • Haftung der Eltern für ihre Kinder
    • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
    • Haftung als Bürge und Zahler
      Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
    Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Haftung

      Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

      Beispiel:
      • Haftung der Eltern für ihre Kinder
      • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
      • Haftung als Bürge und Zahler
        Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
      Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Haftung

        Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

        Beispiel:
        • Haftung der Eltern für ihre Kinder
        • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
        • Haftung als Bürge und Zahler
          Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
        Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Haftung

          Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

          Beispiel:
          • Haftung der Eltern für ihre Kinder
          • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
          • Haftung als Bürge und Zahler
            Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
          Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Haftung

            Rechtlich gesehen bedeutet Haftung, dass jemand die Verantwortung für ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen übernimmt und eine Rechtsfolge daran geknüpft ist.

            Beispiel:
            • Haftung der Eltern für ihre Kinder
            • Haftung von Ärztinnen/Ärzten für Kunstfehler
            • Haftung als Bürge und Zahler
              Beispiel: Kreditnehmerin K und Bürgin B sind als Mitschuldnerinnen für die gesamte Schuld zu betrachten, die Kreditgeberin/der Kreditgeber kann sich also aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin (K) oder gleich bei der Bürgin B eintreiben will.
            Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER