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  • Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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    Unter gewöhnlichem Aufenthalt versteht man einen Ort, an dem sich eine Person regelmäßig aufhält (ihren Wohnort). Die Dauer und Kontinuität des Aufenthaltes ist bei der Beurteilung, ob bereits ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde, ebenso zu berücksichtigen wie Umstände persönlicher und beruflicher Natur. Die Absicht, einen bleibenden Aufenthalt zu begründen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Beispiel

    Ein krankheitsbedingter Aufenthalt in einer Dauerabteilung eines Krankenhauses, Sanatoriums oder eines Altersheimes kann auch ein gewöhnlicher Aufenthalt sein.

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    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER