Allgemeines zum Verwaltungsstrafrecht
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden zum Teil von Gerichten (z.B. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch) und zum Teil von Verwaltungsbehörden (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz) geahndet. Dementsprechend ist zwischen Justizstrafrecht (gerichtlichem Strafrecht) und Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Formulare der Versicherungsanstalten
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