Skip to content
  • Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)

    Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

    Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)

      Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

      Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.

      Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)

        Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

        Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.

        Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)

          Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

          Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.

          Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Prätorischer Vergleich (Gerichtlicher Vergleich)

            Ein prätorischer Vergleich ist ein gerichtlicher Vergleich, der noch vor dem Einbringen einer Klage beim Bezirksgericht geschlossen werden kann und dort protokolliert wird. Damit sollen Rechtsstreitigkeiten verhindert werden.

            Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen Exekutionstitel dar.

            Ausführliche Informationen zum Thema "Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER