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  • Hilfe für nicht krankenversicherte Personen

    In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder aufgrund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

    Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.

    Hinweis:

    Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Hilfe für nicht krankenversicherte Personen

      In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder aufgrund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

      Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.

      Hinweis:

      Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not.

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        In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder aufgrund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

        Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.

        Hinweis:

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        Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
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          In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder aufgrund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER