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  • Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

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    Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

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    Die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Der Bund übernimmt die Beiträge zur Gänze.

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    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

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    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
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    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

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    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER