Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen
Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
Voraussetzungen
- Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
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Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.
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- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
- Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)
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Formulare der Versicherungsanstalten
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