Skip to content
  • Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

    Voraussetzungen

    • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
    • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
    • Pflege in häuslicher Umgebung
    • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
    • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER