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  • Absetzbetrag

    Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

    Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

    • Verkehrsabsetzbetrag
    • Pensionistenabsetzbetrag

    Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

    • Alleinverdienerabsetzbetrag
    • Alleinerzieherabsetzbetrag
    • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
    • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
    • Unterhaltsabsetzbetrag
    • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
    • Mehrkindzuschlag
    • Pendlereuro
    • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
    • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

    Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 01.03.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Absetzbetrag

      Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

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      • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

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              Formulare der Versicherungsanstalten

              Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER