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  • Sonderzahlungen

    Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

    Darunter fallen in erster Linie

    • Weihnachtsremuneration (WR) und
    • Urlaubszuschuss (UZ),

    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

    • Gewinnanteile,
    • Bilanzgeld,
    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

    Hinweis:

    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

    Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Sonderzahlungen

      Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

      Darunter fallen in erster Linie

      • Weihnachtsremuneration (WR) und
      • Urlaubszuschuss (UZ),

      die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

      • Gewinnanteile,
      • Bilanzgeld,
      • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

      Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

      Hinweis:

      Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

      Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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        Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

        Darunter fallen in erster Linie

        • Weihnachtsremuneration (WR) und
        • Urlaubszuschuss (UZ),

        die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

        • Gewinnanteile,
        • Bilanzgeld,
        • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

        Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

        Hinweis:

        Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

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          Darunter fallen in erster Linie

          • Weihnachtsremuneration (WR) und
          • Urlaubszuschuss (UZ),

          die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

          • Gewinnanteile,
          • Bilanzgeld,
          • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

          Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

          Hinweis:

          Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

          Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
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            • Urlaubszuschuss (UZ),

            die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

            • Gewinnanteile,
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