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  • Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)

    Allgemeine Informationen

    Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:

    • die betreuungsbedürftige Person selbst
    • die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
    • Dritte (z.B. Angehörige)

    Zusätzliche Informationen

    Onlineratgeber: Personenbetreuung

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 21.04.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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    Formulare der Versicherungsanstalten

    Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

    Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER