Meldebestätigung
Bei der An-/Um- und Abmeldung eines Wohnsitzes in Österreich wird von der Meldebehörde eine Meldebestätigung ausgehändigt. Diese bestätigt, dass jemand an einem bestimmten Ort gemeldet ist und dient zur Vorlage bei der Behörde.
Hinweis
Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.
Ausführliche Informationen zum Thema "Meldebestätigung" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.
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Für An-/Um- und Abmeldungen, die vor dem 1. März 2002 durchgeführt wurden, wurde der Durchschlag des sogenannten "Meldezettels" ausgehändigt. Dieser "alte" Meldezettel behält seine Gültigkeit weiter. Der "neue" Meldezettel bezeichnet jedoch lediglich das Antragsformular, das für eine An-/Um- und Abmeldung benötigt wird.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER