Therapien
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
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Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
- Musiktherapie (etwa bei Wahrnehmungs- oder Persönlichkeitsstörungen)
- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
Lassen Sie sich bezüglich Art und Dauer von Therapien und eventuellen Kombinationen von Fachleuten beraten.
Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
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- Ergotherapie (etwa bei Störungen der motorischen Koordination)
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Kosten
Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
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Es gibt zahlreiche Therapieformen, die für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen entwickelt worden sind. Zu den häufigsten zählen:
- Logopädie bei Störungen der Sprache oder des Sprachverständnisses
- Physiotherapie bei Bewegungsstörungen
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Zuständige Stelle
Der Krankenversicherungsträger (Dachverband der Sozialversicherungsträger) (meistens werden die genannten Therapien finanziert)
Verfahrensablauf
Ein formloser Antrag auf Therapiekostenersatz kann bei der zuständigen Behörde eingebracht werden. Die Mitnahme von Attesten ist sinnvoll, aber nicht immer möglich (z.B. bei von Behinderung bedrohten Kindern).
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Die Eltern haben in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag zu leisten, der ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen ist.
Zusätzliche Informationen
Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER