Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
- Wahleltern
- Großeltern
- Wahlgroßeltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.
Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
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Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
- Wahleltern
- Großeltern
- Wahlgroßeltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.
Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
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Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
- Wahleltern
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- Wahlgroßeltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.
Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
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Formulare der Versicherungsanstalten
Alle Formulare der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) finden Sie HIER
Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER
Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER
Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER