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  • Pocketbikes/Pocketquads

    Allgemeines

    Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

    Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

    Benützung

    Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

    Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

    Alter

    Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

    Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

    Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

    Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

    Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Pocketbikes/Pocketquads

      Allgemeines

      Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

      Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

      Benützung

      Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

      Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

      Alter

      Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

      Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

      Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

      Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

      Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

      Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

        Pocketbikes/Pocketquads

        Allgemeines

        Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

        Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

        Benützung

        Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

        Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

        Alter

        Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

        Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

        Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

        Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

        Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

        Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

          Pocketbikes/Pocketquads

          Allgemeines

          Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

          Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

          Benützung

          Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

          Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

          Alter

          Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

          Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

          Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

          Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

          Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

          Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

            Pocketbikes/Pocketquads

            Allgemeines

            Pocketbikes sind Miniaturmotorräder, die die Maße 110 cm x 50 cm x 50 cm nicht überschreiten. In vielen Fällen handelt es sich um detailgetreue Nachbauten von existierenden großen Motorrädern (sogenannte Replicas).

            Pocketquads sind Miniaturausgaben von Quads.

            Benützung

            Grundsätzlich dürfen Pocketbikes/Pocketquads nur auf privatem, abgesperrtem Gelände oder auf eigens dafür geschaffenen Rennstrecken in Betrieb genommen werden. Für die Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wäre eine Genehmigung und eine Kfz-Zulassung erforderlich. Eine solche kann aber nicht erlangt werden, da diese Fahrzeuge verschiedenste sicherheitsrelevante Bestimmungen nicht einhalten können.

            Auf öffentlichen Straßen, Radwegen und Gehsteigen darf damit nicht gefahren werden.

            Alter

            Für das Fahren auf einem privaten Gelände gibt es keine Altersbegrenzungen.

            Pocketbikes/Pocketquads werden aufgrund ihrer geringen Größe oft für Spielzeug gehalten. Es gibt jedoch Modelle, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 km/h erreichen. Daher stellen diese Miniaturmotorräder auch dann ein großes Unfallrisiko dar, wenn sie ausschließlich auf Privatgrund ohne öffentlichen Verkehr benutzt werden.

            Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

            Die derzeit in Österreich erhältlichen Pocketbikes/Pocketquads erfüllen die Voraussetzungen für eine Straßenzulassung in der Regel nicht und gelten somit nicht als verkehrs- und betriebssicher.

            Um die Sicherheit von motorisierten Fahrzeugen ohne Zulassung zu erhöhen, werden unter der Leitung des französischen Normungsinstituts europäische Normen erarbeitet.

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              Formulare der Versicherungsanstalten

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              Alle Formulare der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Versicherungsanstalt der öffentlichen Bediensteten, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) finden Sie HIER

              Alle Formulare der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und Bauen (SVS) finden Sie HIER